Nach der Schule freiwillig Gutes tun

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet die Chance, etwas Praktisches zu tun, und über die eigene Zukunft nachzudenken

Die Schulzeit geht zu Ende, und je näher der allerletzte Schultag rückt, desto drängender wird für viele junge Menschen die Frage: Was mache ich eigentlich nach meinem Abschluss? Eine Ausbildung? Vielleicht, aber welche? Oder studieren? Wenn ja, was denn – und wo? Die Antwort auf diese Fragen kann lauten: Ich mache erstmal ein FSJ. Das ist die Abkürzung für das „Freiwillige Soziale Jahr“. Diese Zeit kann nicht nur eine gute Möglichkeit sein, sich beim Nachdenken etwas Zeit zu verschaffen. Es hilft auch, etwas auszuprobieren, um zu schauen, wie es im Leben nach der Schule vielleicht weitergehen könnte. Und es ist eine Gelegenheit, etwas Praktisches zu tun, bevor es mit dem Lernen in der Ausbildung oder im Studium weitergeht.

Das Freiwillige Soziale Jahr ist kein neues Angebot für junge Menschen. Es wurde 1961 ins Leben gerufen, also vor gut 50 Jahren. Ziel des FSJ ist heute wie damals, Jugendlichen eine ehrenamtliche, über mehrere Monate laufende Tätigkeit in vor allem sozialen Bereichen anzubieten. Wobei die Tätigkeitsfelder in den vergangenen Jahren ausgeweitet wurden: Neben dem sozialen Engagement besteht auch die Möglichkeit, sich unter anderem im Klima- und Umweltschutz, in der Kultur, in Friedensinitiativen, im Sport oder in handwerklichen und technischen Bereichen auszuprobieren.

FSJler helfen Flutopfern im Ahrtal

Vor allem die Kirchen und die Wohlfahrtsverbände stellen die FSJ-Stellen zur Verfügung. Die Arbeitsfelder sind vielfältig: Jugendliche helfen so zum Beispiel Flutopfern im Ahrtal, sie arbeiten in Kindergärten und Seniorenheimen mit, sie betreuen Kindermusical-Produktionen, sind in der Pfadfinderarbeit aktiv, unterstützen Menschen mit Behinderung, packen in Umweltverbänden mit an oder kümmern sich in gemeinnützigen Einrichtungen um die Büroarbeit. Auch im Ausland ist ein Freiwilliges Soziales Jahr möglich.

„Die Teilnehmer bekommen so die Chance, einen tiefen Einblick in die unterschiedlichen Einsatzfelder sozialer Berufe zu erlangen. Darüber hinaus lernen die jugendlichen Freiwilligen Schritt für Schritt ihre eigenen Kompetenzen kennen und sehen, wie ihr Handeln von Dritten wahrgenommen und eingeschätzt wird. Das FSJ dient somit auch der beruflichen Orientierung: Nach Abschluss der Freiwilligentätigkeit weiß man genau, ob ein sozialer Beruf das Richtige für den eigenen Werdegang ist. Die Freiwilligen entwickeln ihre Kritik-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit. Sie bekommen Einblick in soziale sowie kulturelle Zusammenhänge und werden in die Lage versetzt, ihre eigenen Wertvorstellungen neu zu hinterfragen. Vor allem aber zeigen Jugendliche und junge Menschen während des sozialen Jahres ihr Engagement für ihre Mitmenschen. Sie tun etwas für andere, verantwortungsvoll, freiwillig, ehrenamtlich“, erklärt die Initiative Engagementförderung.

Das FSJ ist keine Ausbildung und kein Arbeitsverhältnis

Das ist alles sehr professionell und die jungen Frauen und Männer besuchen auch Seminare, dennoch ist das Freiwillige Soziale Jahr keine Ausbildung und auch kein Arbeitsverhältnis. Es handelt sich beim FSJ um ein soziales Bildungsjahr für Menschen im Alter von 17 bis 27 Jahren. Bedingung für die Teilnahme ist: Die Vollzeitschulpflicht muss abgeschlossen sein. Die Jugendlichen leisten dann unterstützende Tätigkeiten, sollen also keine regulären Arbeitskräfte ersetzen.

Nach Informationen der deutschen Initiative Engagementförderung wird im FSJ ein Taschengeld gezahlt, das der Träger, also die jeweilige Kirchengemeinde, der zuständige Wohlfahrts- oder Umweltverband beziehungsweise die Einsatzstelle selbst festlegt. Das Gesetz sieht eine Obergrenze für das Taschengeld vor. Aktuell sind das 330 Euro. Durchschnittlich werden aber lediglich eine Geldleistung in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt. Es besteht auch grundsätzlich ein Anspruch auf eine kostenlose Unterkunft und Verpflegung durch die Einrichtung. Manche Einsatzstellen bieten auch Arbeitskleidung an. Wird keine Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung gestellt, kann die Dienststelle den FSJ-Leistenden auch Geld für eine Unterkunft geben.

Wer ein FSJ ableistet, ist versichert

Die Freiwilligen im FSJ sind außerdem beitragsfrei in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Das heißt: Es besteht für sie eine Versicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden alleine von der Einsatzstelle oder dem Träger eingezahlt. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer besteht während des Freiwilligen Sozialen Jahres auch ein Kindergeldanspruch, ein Anspruch auf Kinderfreibeträge oder auf andere kinderbezogene Leistungen.

Die FSJ-Leistenden haben außerdem einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Urlaubstagen in zwölf Monaten Dienstzeit. Sobald die Freiwilligen ihren Dienst angetreten haben, erhalten sie einen FSJ-Ausweis. Dieser Ausweis berechtigt zu den gleichen Vergünstigungen, wie sie auch Auszubildende oder Schüler erhalten. rol

 

Wer sich über weitere Details des Dienstes und die Stellen im In- und im Ausland informieren möchte, findet viele nützliche Informationen unter:
www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr