Deine Ausbildung von A bis Z
Begriffe, Tipps, Tricks und alles, was du in Sachen Ausbildung wissen musst
Damit du dich in der für dich neuen Arbeitswelt besser orientieren und zurechtfinden kannst, haben wir hier ein kleines – sicherlich unvollständiges – ABC an wichtigen Begriffen für Berufseinsteiger zusammengetragen, die dir begegnen werden.
A wie Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Azubi und dem ausbildenden Betrieb. Durch den Ausbildungsvertrag kommt ein so genanntes Berufsausbildungsverhältnis zustande. Der Vertrag muss laut §11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) schriftlich, also auf Papier, geschlossen werden. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Wenn der Azubi noch minderjährig ist, müssen auch die Erziehungsberechtigten den Ausbildungsvertrag unterschreiben. Der Vertrag regelt Beginn, Dauer, Art und Ziel der Ausbildung. Er legt außerdem die Dauer der Probezeit und die tägliche Arbeitszeit fest, die Ausbildungsorte, die Höhe der Ausbildungsvergütung und den Urlaubsanspruch.
B wie Berichtsheft
Das Führen von Berichtsheften gehört unter Azubis nicht unbedingt zu den beliebtesten Tätigkeiten. Trotzdem bist du dazu verpflichtet. Denn das Berichtsheft dokumentiert all deine Ausbildungsinhalte und dient außerdem als Nachweis für die Fähigkeiten und Kenntnisse, die du in der Ausbildung erlernt hast. Bei der Abschlussprüfung muss dein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Berichtsheft in der Regel bei der entsprechenden Kammer vorgelegt werden. Je nach dem, wie gut dein Berichtsheft geführt ist, kann es sich sogar positiv auf deine Abschlussprüfung auswirken.
C wie Cyberspace
Das Internet vergisst nichts! Daran sollte grundsätzlich jeder denken. Aber gerade bei Bewerbungen, dabei ist es egal, ob für einen Ausbildungsplatz oder einen Job, ist es inzwischen üblich, dass dein zukünftiger Chef oder Betrieb deine Facebook-, TicToc-, Instagram, X-Auftritte, kurzum, dein virtuelles Auftreten im Cyberspace checkt. Saufbilder von wilden Partienächten, Beschimpfungen im Netz, extreme Auslassungen zu bestimmten Themen, unfeine Kommentare können einem die schönste Bewerbungsmappe verhageln.
D wie Dienstunfähigkeit
Wenn man krank ist und zuhause bleibt, muss man nicht nur der Schule sondern auch dem Ausbildungsbetrieb sofort Bescheid geben, am besten telefonisch. In manchen Betrieben geht das auchper SMS oder WhatsApp. Danach sollte man gleich zum Arzt gehen. Dort bekommt man einen Krankenschein. Der muss dann zum Ausbildungsbetrieb. Üblicherweise per Post, wobei auch hier inzwischen modernere Wege möglich sind, beispielsweise per Mail. Bis wann die Krankschreibung beim Betrieb sein muss, gibt meist der Ausbildungsvertrag vor. Im Regelfall sind es bis zu drei Tage.
E wie Einstiegsqualifizierung
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ermöglicht es Jugendlichen mit einem etwas schlechteren Zeugnis den Arbeitsalltag in einem bestimmten Tätigkeitsfeld und Betrieb kennenzulernen. Die EQ kann sechs bis zwölf Monate dauern. Während der EQ verdient man – mitfinanziert von der Agentur für Arbeit – sogar schon etwas Geld. Und man bekommt ein Zertifikat, wenn man die Einstiegsqualifizierung erfolgreich abschließt. Außerdem kann die Zeit auf eine anschließende Ausbildung angerechnet werden. Die Berufsberatung oder das Jobcenter sind hier Ansprechpartner.
F wie Führungszeugnis
Manche Ausbildungsbetriebe verlangen ein Führungszeugnis, alos eine bundesbehördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen. Man erhält das polizeiliche Führungszeugnis bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, bei der man gemeldet ist.
G wie Gehalt
Mindestlohn gibt es auch für Azubis. Im Jahr 2024 liegt er im ersten Ausbildungsjahr bei 649 Euro brutto im Monat. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt das Gehalt auf 766 Euro pro Monat und im dritten Jahr gibt es 876 Euro. Im vierten Ausbildungsjahr liegt die Mindestvergütung bei 909 Euro.
H wie Handwerksberufe
Als Abiturient muss man nicht zwangsläufig studieren gehen. Gerade im Handwerk sind neben den übrigen Abschlüssen auch Abiturienten sehr gefragt. Für eine Ausbildung im Handwerk spricht, neben der Vielfalt an Tätigkeiten, auch die beruflichen Perspektiven. Der Spruch „Handwerk hat goldenen Boden“ gilt heute ebenso wie früher. Handwerker sind und bleiben gefragt. Und wer sich weiterbildet bis zum Meister hat darüber hinaus beste Voraussetzungen dafür, sich erfolgreich selbstständig zu machen und so sein eigener Herr zu werden. Infos gibt es bei der Handwerkskammer (HWK) des Saarlandes unter www.hwk-saarland.de.
I wie Insolvenz
Die Insolvenz eines ausbildenden Betriebs bedeutet nicht das sofortige Aus für die Azubis. Der Betrieb läuft meist weiter. Allerdings wird ein Insolvenzverwalter eingeschaltet, der sich nun darum kümmert, den Betrieb aufzulösen, umzustrukturieren oder zu verkaufen. Er ist der Ansprechpartner für den Azubi. Ein laufendes Insolvenzverfahren bedeutet auch nicht, dass Azubis kein Gehalt mehr bekommen. Ist es dem Betrieb selbst nicht mehr möglich die Ausbildungsvergütung zu zahlen, springt die örtliche Agentur für Arbeit ein und bezahlt für drei Monate ein so genanntes Insolvenzgeld in gleicher Höhe wie der Nettoverdienst. Das Insolvenzgeld ist steuerfrei, auch die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt die Arbeitsagentur. In der Regel muss sich der Azubi nicht selbst darum kümmern, das übernimmt der Insolvenzverwalter.
J wie Jugendschutz
Ist ein Auszubildender unter 18 Jahren, dabei gilt jeweils das Alter des Azubis am 1. Januar des Jahres, gilt für ihn das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es begrenzt unter anderem die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden (Pausen nicht mitgerechnet) bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden stehen dem Jugendlichen 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden täglicher Arbeitszeit 60 Minuten Pause zu. Samstags und sonntags dürfen Jugendliche nicht arbeiten. Allerdings gibt es Ausnahmen z. B. in Krankenhäusern. Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 6 und 20 Uhr (§14) begrenzt, es gibt jedoch auch hier Ausnahmen für Bäckereien, Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen und Ähnliches. Das Gesetz regelt ebenfalls den Jahresmindesturlaub (siehe U wie Urlaub) und den Berufsschulbesuch sowie das generelle Verbot so genannter gefährlicher Arbeiten und Akkordarbeit.
K wie Kündigung
Während der Probezeit kann jederzeit, ohne Angaben von Gründen, schriftlich gekündigt werden. Das gilt sowohl für den Ausbildungsbetrieb als auch für den Azubi. Die Dauer der Probezeit ist im Ausbildungsvertrag festgehalten. In der Regel sind das zwischen zwei und vier Monaten. Nach der Probezeit gelten die Kündigungsfristen des Ausbildungsvertrags. Stehen dort keine Kündigungsfristen, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
L wie Lernmittel
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) unterscheidet zwischen Ausbildungsmitteln und Lernmitteln. Erstere werden von deinem Ausbildungsbetrieb bezahlt. Darunter fallen insbesondere Arbeitsschutzkleidung, Werkzeuge und Geräte, aber auch Software oder Verbrauchsmaterialien, die du in deiner Ausbildung verwendest. Zu den Lernmitteln zählen Fachbücher und Materialien, wie Hefte oder ein Taschenrechner für die Berufsschule. In Bundesländern, in denen Lehrmittelfreiheit herrscht, wie im Saarland, werden insbesondere Schulbücher kostenlos (zur Ausleihe) zur Verfügung gestellt. Verbrauchsmaterialien wie Hefte musst man in der Regel selbst bezahlen (siehe auch S wie Steuererklärung).
M wie Minusstunden
Minusstunden bedeuten, dass du weniger gearbeitet hast als vertraglich vereinbart, z. B. wenn du früher nach Hause geschickt wirst oder du nicht zur Arbeit kommen musst, weil im Betrieb gerade nicht so viel los ist. In Unternehmen mit einem Arbeitszeitkonto müssen Arbeitnehmer ihre Minusstunden nacharbeiten. Das gilt nicht für Azubis. Wenn dich dein Ausbildungsbetrieb früher nach Hause schickt, zählt dies laut Arbeitsrecht als bezahlte Freistellung. Es kommt immer wieder mal vor, dass Ausbildungsbetriebe Überstunden mit Minusstunden verrechnen wollen. Das ist jedoch nicht erlaubt. Übrigens bist du nicht verpflichtet Überstunden zu machen. Außerdem sollten Überstunden dann auch dem Ausbildungszweck dienen. Klauseln zu Überstunden im Arbeitsvertrag sind nicht erlaubt.
N wie Nebenjob
Falls du während deiner Ausbildungszeit einem Nebenjob nachgehen möchtest, muss der Ausbildungsbetrieb darüber informiert werden und außerdem damit einverstanden sein. Das aber wird er bestimmt nur sein, wenn garantiert ist, dass deine Nebentätigkeit deine Arbeitsleistung im Ausbildungsbetrieb nicht einschränkt. Und Vorsicht: Auch im Nebenjob gilt für einen Azubi, wenn er noch keine 18 Jahre alt ist, dass die zulässige Höchstarbeitszeit von insgesamt 40 Stunden pro Woche nicht überschritten werden darf.
O wie Offene Ausbildungsstellen
Der Fachkräftemangel ist in aller Munde, dementsprechend sind die Voraussetzungen seinen Wunschausbildungsplatz auch tatsächlich zu finden derzeit sehr gut. Das zeigt auch die Statistik der Arbeitsagentur: Die Gesamtzahl der angebotenen Ausbildungsplätze lag 2023 bei 562.626, die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber bei 515.563. Insgesamt wurden im Jahr 2023 in Deutschland 489.182 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen.
P wie Prüfungen
In der Regel gibt es in allen Ausbildungsberufen eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung. Dabei soll die Zwischenprüfung den Ausbildungsstand abbilden. Als Azubi sieht man dann, in welchen Bereichen man noch eine Schippe drauf legen muss. Zur Prüfungen hat man als Azubi Anspruch auf eine Freistellung. Bei der Abschlussprüfung muss der Betrieb dem Azubi auch den Tag vor der Prüfung freigeben. In einigen Ausbildungsberufen legt man statt Zwischen- und Abschlussprüfung eine so genannte gestreckte Abschlussprüfung (GAP) oder gestreckte Gesellenprüfung (GGP) ab. Hier wird die Prüfung in zwei zeitlich auseinanderfallende Teile geteilt. Der Zeitpunkt des ersten Teils der Prüfung wird in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Der zweite Teil findet immer am Ende der Ausbildungszeit statt.
Q wie Qualifikation
Für eine in Deutschland übliche duale Berufsausbildung gibt es keine Mindestvoraussetzungen was deine Qualifikation, also deinen Schulabschluss betrifft. Dennoch haben sich bestimmte Anforderungen eingebürgert. Das heißt aber nicht, dass du dich nicht mit einem Realschulabschluss auf eine Stelle bewerben kannst, die für Abiturienten ausgeschrieben ist. Was letztlich zählt ist deine Bewerbung, um ein Vorstellungsgespräch zu bekommen. Und da geht es dann letztlich darum, welchen Eindruck du machst.
R wie Rentenversicherung
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden automatisch von deiner Ausbildungsvergütung abgezogen. Der aktuelle Rentenbeitrag 2024 beträgt 18,6 Prozent vom Bruttogehalt, der zur Hälfte vom Azubi gezahlt wird. Es gehen also 9,3 Prozent von deinem Gehalt an die Rentenversicherung.
S wie Steuererklärung
Wenn du neben deiner Ausbildung sonst kein weiteres Geld verdienst, ist die Steuererklärung in der Regel für Azubis freiwillig. Lohnsteuer musst du nur dann zahlen, wenn dein Jahresgehalt über dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro (2024) liegt. Deshalb sind die meisten Azubis sowieso von der Steuer befreit. Führt dein Ausbildungsbetrieb für dich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer ab, kann man sich diese in der Regel komplett per Steuererklärung zurückholen.
T wie Tattoos
Tattoos und Piercings sind heutzutage gesellschaftlich mehr akzeptiert als noch vor einigen Jahren, dennoch sind sie nicht in jeder Branche gerne gesehen. Der Handwerker dürfte da weniger Probleme bekommen, als beispielsweise Bank-Mitarbeiter mit viel Kundenkontakt. Am besten man spricht den Körperschmuck, so er denn zu sehen ist, schon bei der Ausbildungssuche offen an. Dabei sollte man jedoch bedenken, dass man sich in seinem Job wohlfühlt. Wer sich zu sehr „verstecken“ oder „verkleiden“ muss, sollte vielleicht etwas anderes suchen.
U wie Urlaubsanspruch
Jugendliche unter 16 Jahren müssen laut Gesetz mindestens 30 Werktage Urlaub bekommen, unter 17-Jährige mindestens 27 Werktage und Azubis unter 18 Jahren stehen mindestens 25 Werktage Urlaub zu. Erwachsene Auszubildende haben einen Anspruch auf 24 Werktage pro Jahr. Dabei steht es dem Ausbildungsbetrieb frei, dir auch mehr Urlaubstage zu gewähren, weniger jedoch nicht!
V wie Vorstellungsgespräch
Auch bei der Ausbildungsplatzsuche gibt es Vorstellungsgespräche bei deinen zukünftigen Ausbildungsbetrieb. Hierauf sollte man sich vorbereiten, z.B. indem man sich über den Ausbildungsbetrieb informiert und sich überlegt, warum man gerade die Ausbildung machen will, die man sich ausgesucht hat. Gut kommen auch eigene Fragen an. Das signalisiert Interesse. Allerdings erst, wenn du darum gebeten wirst. Ganz wichtig, vor dem Vorstellungsgespräch: Handy aus! Während des Gesprächs sollte man ehrlich antworten und Augenkontakt mit seinem Gegenüber suchen. Tipps dazu gibt es in jedem Jobcenter und bei der Berufsberatung.
W wie Witze
Ist man neu in einem Betrieb, muss man damit rechnen, dass man von älteren Kollegen auf die Schippe genommen wird. Das ist gerade bei Lehrlingen eine alte Sitte und sorgt unterm Strich für ein entspannteres Arbeitsklima unter den Kollegen. Also, nicht ärgern, wenn man von einem „Alten Hasen“ geschickt wird, um „Lufthaken“ zu besorgen oder eine „Kolbenrückholfeder“. Einfach mitmachen und mitlachen!
X wie X Möglichkeiten
Die Wahl des Berufs ist wohl eine der wichtigsten Entscheidungen, die man in jungen Jahren trifft, denn sie bestimmt dein weiteres Leben. Deshalb solltest du dir sehr gut überlegen, in welchem Berufsfeld du arbeiten möchtest. Da lohnt es sich, sich selbst zu Fragen, wofür man sich wirklich interessiert. Die Möglichkeiten sind riesig. Deshalb kann es nichts schaden, sich selbst auch mal in einem Praktikum in einem Betrieb auszuprobieren. Auch ein Freiwilligen Sozialen Jahr eröffnet Möglichkeiten in bestimmte Arbeitsalltage reinzuschnuppern. Eine wichtige Hilfestellung gibt hier auch die Arbeitsagentur mit dem so genannten Berufswahltest (BWT). Den Test kannst du allerdings nicht online machen. Deine Berufsberatung kann dich aber beim Berufspsychologischen Service für den Test anmelden.
Y wie YouTube
Da heute ohne Internet eh gar nichts mehr läuft, kann man sich natürlich auch hier reichhaltige Informationen besorgen. Wer noch nicht genau weiß, was er genau machen will oder sich tiefere Einblicke in einen (Ausbildungs-)Beruf verschaffen will, der findet bei Youtube eine Menge Informationsvideos. Unter anderem hat die Handwerkskammer (HWK) des Saarlandes in ihrem YouTube-Kanal „Mach Dein Ding!“ eine Vielzahl an Videos zu verschiedenen Ausbildungsberufen eingestellt. Einfach mal reinschauen.
Z wie Zusatzqualifikationen
Neben der normalen Ausbildung im Betrieb und dem Unterricht in der Berufsschule kann ein Azubi auch Zusatzqualifikationen erwerben. Das sind Weiterbildungen oder Kurse, die über das hinausgehen, was in der Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf vorgeschrieben ist. Über Zusatzqualifikationen kann man sich spezialisieren und so seinen Wert am Arbeitsmarkt und damit die Chance auf einen besser bezahlten Job steigern. lx