Gesundheits- und Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpflegerin

Beruf und Berufung zugleich

Bei der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger steht der Mensch im Mittelpunkt. Ob man die Gesundheitszustände der Patienten beobachtet und dokumentiert, ärztlich angeordnete medizinische Behandlungen wie einen Verbandswechsel durchführt oder die Ärzte bei den Untersuchungen und Operationen entlastet – in der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger ist man immer ganz nah am Patienten.

 

Gesundheits- und Krankenpfleger sind das Herz der Pflege

 

Gesundheits- und Krankenpfleger betreuen und versorgen kranke und pflegebedürftige Menschen, führen ärztlich veranlasste Maßnahmen durch, assistieren bei Untersuchungen und Behandlungen und dokumentieren Daten. Die medizinische Betreuung der Patienten liegt gemeinsam mit den zuständigen Ärzten in der Verantwortung des Gesundheits- und Krankenpflegers. Er ist aber nicht nur für die medizinische Behandlung von Kranken zuständig, sondern auch für deren Pflege. So gehört die Grundpflege zum Aufgabenbereich während der Ausbildung. Man lernt, wie hilfsbedürftige Patienten richtig gebettet werden und wie man ihnen bei der Nahrungsaufnahme hilft.

 

Ansprechpartner für Patienten und Angehörige

 

Dabei ist der Gesundheits- und Krankenpfleger nicht nur erster Ansprechpartner für die Patienten, sondern auch für deren Angehörige, die sich Sorgen machen und wissen möchten, wie es dem Patienten geht und wie sich sein Gesundheitszustand entwickelt. In diesem Beruf ist man nicht nur physisch, also körperlich, sondern auch psychisch (geistig) gefragt. Gesundheits- und Krankenpfleger sollten hilfsbereit, geduldig und gute Zuhörer sein, ohne dabei den oft recht knapp bemessenen Zeitplan zu vernachlässigen. Die Organisation der Pflege ist deshalb auch ein Teil der Ausbildung.

 

Bundesweit einheitliche Ausbildung

 

Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen für Krankenpflege. Sie dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung. Gesundheitsund Krankenpfleger finden Beschäftigung in Krankenhäusern, Facharztpraxen und Gesundheitszentren, in Altenwohn- und -pflegeheimen, in Einrichtungen der Kurzzeitpflege, bei ambulanten Pflegediensten oder in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung.

 

Pflegeberufegesetz seit 1. Januar 2020 in Kraft

 

Die bisherigen Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege wurden Anfang 2020 zusammengelegt. Mittlerweile absolvieren die Auszubildenden in den ersten zwei Jahren eine gemeinsame, auf alle Versorgungsbereiche ausgerichtete Ausbildung. Im dritten Jahr können sie sich für die Fortsetzung dieser generalistischen Ausbildung und den Erwerb des Abschlusses Pflegefachmann entscheiden, oder sie können ihren Schwerpunkt auf die Pflege alter Menschen oder die Versorgung von Kindern legen und einen Abschluss als Altenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger erwerben. Daneben kann eine Pflegeausbildung auch in Form eines Hochschulstudiums absolviert werden. Das Pflegeberufegesetz und die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe traten am 1. Januar 2020 in Kraft.

mki

 

Empfohlener Bildungsabschluss: Mittlerer Bildungsabschluss

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Arbeitszeit: Schichtdienst, auch am Wochenende

Ausbildungsvergütung: zwischen 1100 und 1350 Euro

 

Hier geht es zu den aktuellen Ausbildungsplätzen im Saarland.